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   VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15   

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https://dejure.org/2016,39045
VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15 (https://dejure.org/2016,39045)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28.09.2016 - 5 K 519/15 (https://dejure.org/2016,39045)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28. September 2016 - 5 K 519/15 (https://dejure.org/2016,39045)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    Nach § 62 KrWG kann die zuständige Behörde im Einzelfall erforderliche Anordnungen treffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13).

    Indes kommt es auf einen solchen Besitzwillen im öffentlichen Abfallrecht nicht an (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13; VG Weimar, Urteil vom 12. Februar 2014 - 7 K 608/11 We).

    Denn fehlerhaftes behördliches Handeln oder behördliche Überwachungsdefizite beseitigen weder die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Zustands- oder Verhaltensstörers noch begründen sie eine eigene Störerhaftung der Behörde (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13; VGH Baden-Würtemberg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12).

    Allein durch möglicherweise fehlerhaftes behördliches Handeln wird eine eigene Störerhaftung des Beklagten deshalb nicht begründet (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13; VGH Baden-Würtemberg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12; BVerwG, Beschluss vom 07. August 2013 - 7 B 9.13 zum BBodSchG).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    Denn fehlerhaftes behördliches Handeln oder behördliche Überwachungsdefizite beseitigen weder die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Zustands- oder Verhaltensstörers noch begründen sie eine eigene Störerhaftung der Behörde (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13; VGH Baden-Würtemberg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12).

    Allein durch möglicherweise fehlerhaftes behördliches Handeln wird eine eigene Störerhaftung des Beklagten deshalb nicht begründet (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13; VGH Baden-Würtemberg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12; BVerwG, Beschluss vom 07. August 2013 - 7 B 9.13 zum BBodSchG).

  • VG Weimar, 12.02.2014 - 7 K 608/11

    Beseitigung von Abfall - Solarschrott - Freigabe von Abfallgegenständen aus der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    Indes kommt es auf einen solchen Besitzwillen im öffentlichen Abfallrecht nicht an (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13; VG Weimar, Urteil vom 12. Februar 2014 - 7 K 608/11 We).

    Denn jedenfalls mit der Vereinbarung zwischen der Klägerin und dem Insolvenzverwalter vom 07. Mai 2013 entfiel dessen Verantwortlichkeit, § 3 Abs. 9 KrWG (vgl. hierzu VG Weimar, Urteil vom 12. Februar 2012 - 7 K 608/11 We m. w. N.).

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    Sie ist Eigentümerin des betreffenden Grundstücks und hat die tatsächliche und unmittelbare Sachherrschaft über dieses Grundstück; anders läge der Fall nur, wenn die Abfälle auf einem Grundstück lagern würden, das der Allgemeinheit rechtlich oder tatsächlich frei zugänglich wäre (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96).
  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    Allein durch möglicherweise fehlerhaftes behördliches Handeln wird eine eigene Störerhaftung des Beklagten deshalb nicht begründet (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 2 M 28/13; VGH Baden-Würtemberg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 10 S 744/12; BVerwG, Beschluss vom 07. August 2013 - 7 B 9.13 zum BBodSchG).
  • BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09

    Drittschutz bei Amtspflichtverletzung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    Dies habe der Bundesgerichtshof bereits in seinem Versäumnisurteil vom 15. Oktober 2009 - III ZR 8/09 - in einem anderen Verfahren entschieden.
  • BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    Insoweit besteht ein Vorrang des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor anderen grundsätzlich in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 05. November 2012 - 7 B 25/12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 16 A 85/09

    Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anordnung nach § 9 Abs. 2

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    Eine derartige Zurechnung ist nicht ausschließlich in dem Sinne, dass sie den Handelnden von seiner eigenen Verantwortlichkeit befreit (vgl. hierzu im Zusammenhang mit dem Bundesbodenschutzgesetz OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2007 - 20 B 61/07 und Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2007 - 20 B 61/07

    Heranziehung des Geschäftsführers einer juristischen Person

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    Eine derartige Zurechnung ist nicht ausschließlich in dem Sinne, dass sie den Handelnden von seiner eigenen Verantwortlichkeit befreit (vgl. hierzu im Zusammenhang mit dem Bundesbodenschutzgesetz OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2007 - 20 B 61/07 und Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09).
  • VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10

    Zur Rechtmäßigkeit, insbesondere zur europarechtlichen Zulässigkeit des Verbots

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 28.09.2016 - 5 K 519/15
    So ist der Adressatenkreis des § 62 KrWG weit gefasst (vgl. Beckmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 11, 69. Ergänzungslieferung zu § 62 KrWG Rn. 10; VG Hamburg, Urteil vom 09. August 2012 - 4 K 1905/10).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.1997 - 3 M 115/96

    Untersagung rechtswidriger Abfalllagerungen: Klärschlamm-Abfall zur Verwertung -

  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 20 CS 16.2404

    Illegale Abfallverbringung - Anwendungsvorrang europäischen

    Ohne dass es hierfür streitentscheidend ankommt, weist der Senat darauf hin, dass in der Rechtsprechung auch vertreten wird, dass der persönlich Verantwortliche einer juristischen Person Zweckveranlasser und damit auch Abfallbesitzer im Sinne des KrWG sein kann (VG Frankfurt/Oder, U.v. 28.9.2016 - 5 K 519/15 - juris, unter Verweis auf die bodenschutzrechtliche Entscheidung des OVG NRW vom 26.3.2007 - 20 B 61/07 und das U.v. 21.11.2012 - 16 A 85/09).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.04.2018 - 5 L 1423/17

    Fortbestehen der Pflicht des Erzeugers von Abfällen für deren Beseitigung nach

    Insoweit verweist die Antragstellerin auf das Urteil der Kammer vom 28. September 2016 - 5 K 519/15 - und das Urteil des VGH Bayern vom 27. März 2017 - 20 CS 16.2404.

    55 Aber auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der maßgeblich im Namen der Insolvenzschuldnerin tätigen Personen, die für die rechtswidrige Annahme der Abfälle auch persönlich verantwortlich gemacht werden könnten (vgl. nur VG Frankfurt Oder, Urteil vom 28. September 2016 - 5 K 519/15 und VGH Bayern, Beschluss vom 27 März 2017 - 20 CS 16.2404) steht der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung nicht entgegen.

  • VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16

    Anordnung der Beräumung und Entsorgung von Abfällen auf einem im Eigentum des

    32 Weiterhin ist der Beklagte - nach Ergänzung seiner Ermessenserwägungen - ermessensfehlerfrei davon ausgegangen, dass vorliegend eine Inanspruchnahme der persönlich Verhaltensverantwortlichen der Insolvenzschuldnerin nicht vorrangig in Betracht zu ziehen war (vgl. hierzu: VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 28. September 2016 - 5 K 519/15 -, juris; vgl. hierzu weiter im Zusammenhang mit dem Bundesbodenschutzgesetz OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2007 - 20 B 61/07 und Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09).
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